Hausregeln
Wir möchten, dass Sie sich in unserer Ferienwohnung wohlfühlen und entspannen können. Deshalb legen wir großen Wert darauf, dass die Wohnung gemütlich und sauber ist.
Die folgenden Hausregeln sollen zu einem angenehmen Aufenthalt beitragen. Wir bitten um Ihr Verständnis für die von der Hausgemeinschaft und uns aufgestellten Regeln. Indem Sie die Wohnung pfleglich behandeln, tragen Sie dazu bei, dass Sie und andere Gäste eine zufriedenstellende Unterkunft genießen können. Herzlichsten Dank!
Haus- und Wohnungsordnung, Haftung und Pflichten des Mieters
- Lärm ist in der Wohnung und rund um den Swimmingpool Tag und Nacht verboten.
- Stellen Sie den Wäscheständer auf dem Balkon so auf, dass er von außen nicht sichtbar ist.
- Handtücher und ähnliche Gegenstände dürfen nicht über das Balkongeländer gehängt werden.
- Rauchen und Haustiere sind in der Wohnung nicht gestattet.
- Das Mietobjekt, einschließlich der darin befindlichen Möbel und Gegenstände, muss sorgsam behandelt werden. Die Räume müssen ausreichend belüftet werden. Beispielsweise muss das Badezimmer nach jeder Benutzung mindestens zehn Minuten lang bei weit geöffnetem Fenster / weit geöffneter Tür gelüftet werden.
- Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietobjekt, an den Möbeln oder anderen Gegenständen, die von ihm oder ihn begleitenden Personen verursacht werden.
- Etwaige Mängel, die bei der Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit auftreten, müssen unverzüglich der Wohnungsverwaltung in geeigneter Form gemeldet werden.
- Die Belegung und Übernachtung von mehr als der vereinbarten Personenzahl (einschließlich Kindern) ist untersagt.
Abreiseregeln
Die Mieter vereinbaren einen Übergabetermin mit der Wohnungsverwaltung. Am Auszugstag muss die Wohnung spätestens um 10:00 Uhr geräumt sein. Die Mieter sind verpflichtet, die Wohnung sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Dabei ist unter anderem Folgendes zu beachten:
- Der Geschirrspüler ist ausgeräumt, das Geschirr ist sauber und im Schrank verstaut.
- Alle Gegenstände sind an den Ort zurückgebracht, an dem sie gefunden wurden.
- Der Backofen ist nach Gebrauch innen gereinigt.
- Der Kühlschrank ist leer; außer Gewürzen, Essig und Öl sind keine Lebensmittel mehr vorhanden.
- Die Bettwäsche wurde abgenommen, die Matratzenschoner sind aber noch auf der Matratze.
- Alle Mülltonnen wurden geleert und der gesamte Müll (Müllsäcke, Flaschen, Zeitungen usw.) wurde entsorgt.
- Die Stuhlkissen vom Balkon wurden weggeräumt; die Tischsets bzw. die Tischdecke wurde wurden gereinigt und weggeräumt.
Wird der vorgenannte Zustand bei der Wohnungsübergabe nicht festgestellt, muss die Wohnungsverwaltung/der Vermieter dem Mieter den entsprechenden Zeitaufwand in Rechnung stellen. Die bei der Übergabe durchzuführende Besichtigung des Mietobjekts, einschließlich der Inventarliste, schließt nicht aus, dass der Vermieter später Schadensersatzansprüche wegen vom Mieter verursachter Schäden geltend macht.